Seit der Liberalisierung der Energiemärkte sind in vielen Kommunen private Energieversorger für die Aufrechterhaltung der Energieversorgung zuständig. Dies machen Konzessionsverträge mit den Kommunen möglich, die ihre Grundlage in § 46 EnWG finden. Aufgrund der steigenden Energiepreise ist ein Trend zur Rekommunalisierung zu beobachten, d.h. die Bereitschaft der Kommunen, die Energieversorgung selbst in die Hand zu nehmen.
Bis 2015 laufen ca. 8.000 der 14.000 Stromnetzkonzessionen aus und bedürfen einer neuen Vergabe. Für die jeweiligen Unternehmen kommt es damit entscheidend darauf an, unter welchen Voraussetzungen diese Konzessionen vergeben werden und welche Möglichkeiten bestehen, sich gegen nachteilige Entscheidungen der Kommunen zu wehren.
In diesem Rahmen beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen des EnWG, das seit seiner Novelle 2011 viele Fragen aufgeworfen hat und deshalb eine fachkundige Beratung unverzichtbar macht.